Boule: Ordnungen

Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V.

A B T E I L U N G S O R D N U N G

  1. Die Bouleabteilung ist eine rechtlich unselbständige Abteilung des Turn- und Sportvereins 1874 Rüppurr e.V. (TUS Rüppurr).

  2. Die Bouleanlage wird vom TUS Rüppurr betrieben. Der Bouleabteilung obliegt die Sorge um den Spielbetrieb auf der Anlage.

  3. Die Beiträge für die Teilnahme am Spielbetrieb der Bouleabteilung sind der jeweils gültigen Beitragsordnung zu entnehmen.

  4. Der Austritt aus der Bouleabteilung kann zur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Die für die Teilnahme am Spielbetrieb entrichteten Beiträge werden nicht zurückvergütet.

  5. Ein eventueller Ausschluss aus der Bouleabteilung erfolgt in entsprechender Anwendung der für den Vereinsausschluss vorgesehenen Regelungen der Vereinssatzung durch den Abteilungsleiter. Hiergegen kann innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Auschlussmitteilung schriftlich Berufung beim Vereinsvorstand eingelegt werden, der entgültig ent-scheidet.

  6. Jährlich findet mindestens eine Abteilungsversammlung statt, deren Zeitpunkt mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich durch Aushang am schwarzen Brett bekannt gegeben wird. Hierzu wird vom Abteilungsleiter ein Vertreter des Vereinsvorstands eingeladen. Über die Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu führen, eine Abschrift erhält der Vereinsvorstand.

  7. Von der Abteilungsversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf zwei Jahre gewählt:
    • Abteilungsleiter,
    • die Mannschaftsführer der dem DBV gemeldeten Mannschaften,
    • ein Beisitzer/in als Stellvertreter des Abteilungsleiters.

    Die hier genannten Personen nehmen die Aufgabenteilung einvernehmlich wahr.

  8. Der Spielbetrieb auf der Bouleanlage wird nach einer von der Abteilungsversammlung beschlossenen Spielordnung durchgeführt.

Karlsruhe-Rüppurr, den 8. November 2001

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Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V.

S P I E L - und P L A T Z O R D N U N G

für die Bouleanlage

1. Spielordnung

  1. Die Eröffnung und Beendigung der Turniersaison wird vom Abteilungsleiter festgelegt.

  2. Im Übrigen ist der Spielbetrieb frei.

  3. Gastspieler sind auf der Bouleanlage des TUS Rüppurr zugelassen. Sie dürfen spielen, soweit die Plätze nicht für offizielle Termine der Bouleabteilung oder durch Mitglieder des Vereins in Anspruch genommen werden. Offizielle Termine der Bouleabteilung haben stets Vorrang. Die Flutlichtanlage darf nur durch Vereinsmitglieder betrieben werden.

  4. Externe und interne Turniere, Verbandsspiele, Freundschaftsspiele und abteilungsinterne Turniere sind zugelassen. Näheres regelt die Abteilungsleitung.

2. Platzordnung

  1. Über die Bespielbarkeit des Platzes entscheidet der Abteilungsleister, gegebenenfalls eine von ihm beauftragte Person oder aber der Platzwart.

  2. Nichtspielern ist der Zutritt auf das Spielfeld während des Spielbetriebs aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Beschädigungen am Platz sind umgehend dem Platzwart oder dem Abteilungsleiter zu melden, gegebenenfalls durch schriftliche Nachricht an die Geschäftsstelle. Alle Mitglieder werden gebeten, Spieler auf falsches Verhalten im Rahmen dieser Ordnung hinzuweisen. Es wird gebeten, die Anschläge am schwarzen Brett, das sich im Vorraum der Herrenumkleide befindet, zu beachten.

  3. Die Benutzung des Platzes geschieht auf eigene Gefahr.

  4. Die Flutlichtanlage darf nur durch Vereinsmitglieder betrieben werden.

3. Schlussbestimmung

Es gelten die Regeln des Deutschen Boule- und Petánque-Verbandes und des internationalen Verbandes der FIPJP, die bei Spielen einzuhalten sind, soweit keine andere einvernehmliche Lösung unter den Spielern verabredet wurde.

Karlsruhe-Rüppurr, den 8. November 2001

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