Tennis: Ordnungen

Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V.

A B T E I L U N G S O R D N U N G

  1. Die Tennisabteilung ist eine rechtlich unselbständige Abteilung des Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V. (TUS Rüppurr).

  2. Die Tennisanlage wird vom TUS Rüppurr betrieben. Der Tennisabteilung obliegt die Sorge um den Spielbetrieb auf der Tennisanlage.

  3. Die Höchstzahl der aktiven Mitglieder in der Tennisabteilung soll 50 je Platz nicht überschreiten. Die Zahl der Jugendlichen bis 18 Jahren soll 25 % der aktiven Mitglieder der Tennisabteilung nicht unterschreiten.

    Neue Mitglieder werden mit Genehmigung des Vereinsvorstandes und im Einvernehmen mit der Abteilungsleitung von der Warteliste der Reihe nach aufgenommen, sofern nicht außergewöhnliche Umstände, über die der Vereinsvorstand zu beschließen hat, ein Abweichen von der Reihenfolge rechtfertigen. Die in die Tennisabteilung neu aufgenommenen Mitglieder erhalten eine schriftliche Aufnahmebestätigung. Die Warteliste ist nur für Mitglieder des TUS offen.

  4. Die Beiträge für die Teilnahme am Spielbetrieb der Tennisabteilung sind der jeweils gültigen Beitragsordnung zu entnehmen.

  5. Die Spielerlaubnis beginnt nach Entrichtung der Beiträge sowie nach Aushändigung der Spielermarke.

  6. Der Austritt aus der Tennisabteilung kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Die für die Teilnahme am Spielbetrieb entrichteten Beiträge werden nicht zurückvergütet.

  7. Ein eventueller Ausschluss aus der Tennisabteilung erfolgt in entsprechender Anwendung der für den Vereinsausschluss vorgesehenen Regelungen der Vereinssatzung durch die Abteilungsleitung. Hiergegen kann innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Ausschlussmitteilung schriftlich Berufung beim Vereinsvorstand eingelegt werden, der endgültig entscheidet.

  8. Jährlich findet mindestens eine Abteilungsversammlung statt, deren Zeitpunkt rechtzeitig in den Vereinsmitteilungen veröffentlicht wird. Hierzu wird vom Abteilungsleiter ein Vertreter des Vereinsvorstandes eingeladen. Über die Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu führen, eine Abschrift erhält der Vereinsvorstand.

  9. Von der Abteilungsversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf zwei Jahre gewählt:
    • Abteilungsleiter,
    • Stellv. Abteilungsleiter.

    Der Abteilungsleiter ernennt weitere Personen als
    • Sportwart,
    • Jugendwart,
    • Schriftführer,
    • Beisitzer für die Tennisanlage.

  10. Die Zulassung von Übungsleitern wird durch die Abteilungsleitung im Einvernehmen mit dem Vereinsvorstand vorgenommen.

  11. Der Spielbetrieb auf der Tennisanlage wird nach einer von der Abteilungsversammlung beschlossenen Spiel- und Platzordnung durchgeführt.

  12. Für die Änderung der Spiel- und Platzordnung ist eine Zweidrittelmehrheit der in der Abteilungsversammlung anwesenden Abteilungsmitglieder erforderlich. Änderungsanträge müssen dem Abteilungsleiter mindestens eine Woche vor der Abteilungsversammlung schriftlich vorliegen.

Karlsruhe-Rüppurr, den 3. Juni 1993

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Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V.

S P I E L - und P L A T Z O R D N U N G

für die Tennisanlage

1. Spielordnung

  1. Die Eröffnung und Beendigung der Tennissaison wird vom Abteilungsleiter und dem Beisitzer für die Tennisanlage festgelegt.

  2. Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung, die ihrer Beitragspflicht gegenüber dem Verein und der Tennisabteilung nachgekommen und im Besitz einer gültigen Spielermarke sind. Verlorengegangene Spielermarken werden gegen eine jährliche Gebühr von 1,50 € neu ausgegeben. Alle Spielberechtigten haben gleiche Rechte und gleiche Pflichten, soweit dies im Folgenden nicht anders geregelt ist.

  3. Gastspieler sind auf der Tennisanlage des TUS Rüppurr zugelassen. Sie dürfen nur mit einem Mitglied spielen, soweit die Plätze durch Mitglieder nicht in Anspruch genommen werden. Die Gästekarten müssen vor Spielbeginn beim Platzwart oder im Vereinsheim erworben werden und müssen das für die Spielberechtigung gültige Tagesdatum und die Uhrzeit tragen.

  4. Der Spielbetrieb beginnt um 7 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit. Die Hauptspielzeit wird auf Montag bis Freitag von 17 Uhr bis 20 Uhr festgelegt.

  5. Die Spieldauer beträgt:
    Einzelspiele 45 Minuten,
    Doppelspiele 60 Minuten.
    Die notwendige Platzpflege ist in dieser Spielzeit enthalten.

  6. Externe und interne Turniere (Verbandsspiele, Freundschaftsspiele, abteilungsinterne Turniere) sind zugelassen. Näheres regelt die Abteilungsversammlung.

2. Platzordnung

  1. Platzbenutzung

    1. Allgemeiner Spielbetrieb
      Die Belegung eines Platzes erfolgt durch Anbringen der Spielermarken auf dem entsprechenden Zeitfeld der Belegtafel. Während des Spieles müssen die Spielermarken aller beteiligten Spieler auf der Belegtafel angebracht sein. Ein Verschieben der Spielermarken während des Spiels und nach Ablauf der Spielzeit ist nicht gestattet.
      Für eine Vorbelegung (Reservierung) ist Voraussetzung, dass
      • bei einem Einzel beide Spielermarken, bei einem Doppel drei Spielermarken mindestens 10 Minuten vor Spielbeginn auf der Belegtafel angebracht sind. Während dieser Zeit müssen die vorbelegenden Spieler auf der Platzanlage anwesend sein.
      Darüberhinaus ist eine Vorbelegung nur möglich, wenn
      • bei einem Einzel eine Spielermarke, bei einem Doppel zwei Spielermarken auf der Belegtafel angebracht sind und sich die vorbelegenden Spieler während der gesamten Zeit der Vorbelegung auf der Platzanlage aufhalten.

      Spielermarken zur Vorbelegung dürfen in jedem Falle nur am Spieltag unmittelbar hinter bereits vorhandene Spielermarken angebracht werden; es dürfen keine Zeitfelder freigelassen werden. Wird auf einem vorbelegten Platz verspätet mit dem Spiel begonnen, so verkürzt sich die Spielzeit entsprechend, d.h. die nachfolgend angebrachten Spielermarken dürfen auf keinen Fall verschoben werden. Steht ein Platz länger als 10 Minuten nach der angezeigten Spielzeit leer, so ist die Spielzeit verfallen, und die nächsten Spielanwärter können nachrücken. Im Falle schlechten Wetters verfällt der Platzanspruch, und alle weiteren Belegungszeiten behalten zeitlich ihre Gültigkeit. Ordnungswidrig angebrachte Spielermarken dürfen von jedem Mitglied unter Hinzuziehung eines weiteren Mitglieds entfernt werden.

    2. Platzbelegung für Erwachsene
      Für Erwachsene gilt kein auf die Tageszeit begrenzter Spielbetrieb; es wird jedoch erwartet, dass nicht berufstätige Erwachsene die Belegzeiten von Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr bevorzugen.

    3. Platzbelegung für Jugendliche
      Jugendliche bis 9 Jahre: Montag bis Freitag 9 bis 16 Uhr,
      Jugendliche 10 bis 18 Jahre: Montag bis Samstag 7 bis 17 Uhr.
      Außerhalb dieser Belegzeiten und an Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nur zusammen mit einem Erwachsenen spielen. Abweichend von dieser Regelung dürfen Jugendliche von 10 bis 18 Jahren untereinander an Sonn- und Feiertagen auf einem vom Abteilungsleiter festzulegenden Spielfeld spielen (Platz Nr. 6).

    4. Platzbelegung für Übungsstunden
      Übungsstunden werden nur für Vereinsmitglieder durchgeführt. Außerhalb der Hauptspielzeit können auch für Fremde Übungsstunden abgehalten werden. Einzel- und Gruppenübungsstunden werden von vom Vereinsvorstand zugelassenen Übungsleitern abgehalten. Auch Übungsstunden müssen mit Spielermarken bzw. Gästekarten belegt sein. Abteilungsmitglieder können auch während der Hauptspielzeit Übungsstunden belegen. Die Übungsplätze werden durch den Abteilungsleiter reserviert.

    5. Platzbelegung für externe und interne Turniere
      (Verbandsspiele, Freundschaftsspiele, abteilungsinterne Turniere)
      Die Platzbelegung für externe und interne Turniere erfolgt durch den Abteilungsleiter. Die Platzbelegung für das Training der Mannschaften erfolgt nach der geltenden Platzordnung durch Anbringen der Spielermarken.

  2. Platzpflege

    Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Abteilungsleiter oder von ihm beauftragte Personen (z.B. der Platzwart). Während der Spielzeit ist die Pflege des Platzes durch die Spieler vorzunehmen. Sie haben den belegten Platz nach dem Spiel abzuziehen. Für die Lebensdauer und den Zustand der Plätze ist entscheidend, dass sie stets gut feucht gehalten werden. Bei extremer Trockenheit kann es notwendig sein, auch zwischen den Spielzeiten nochmal zu beregnen. Für die Beregnungsanlage ist der Platzwart zuständig.

  3. Sonstiges

    Das Betreten der Spielfelder ist nur mit geeigneten Tennisschuhen gestattet. Kindern ist der Zutritt auf die Spielfelder nur zum Tennisspielen gestattet. Beschädigungen an der Platzanlage sind umgehend dem Platzwart zu melden, oder dem Abteilungsleiter ist im Vereinsheim eine entsprechende Nachricht zu hinterlassen.

    Alle Mitglieder werden gebeten, Spieler auf falsches Verhalten im Rahmen dieser Spiel- und Platzordnung hinzuweisen. Es wird ebenso gebeten, die Anschläge am Schwarzen Brett und im Schaukasten bei der Belegtafel zu beachten.

Karlsruhe-Rüppurr, den 3. Juni 1993

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Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V.

B E I T R A G S O R D N U N G

Mitglieder der Tennisabteilung müssen Mitglieder des TUS Rüppurr sein und den jeweils gültigen Vereinsbeitrag entrichten. Der Sonderbeitrag zur Tennisabteilung ist nach Rechnungsstellung bis zum 1.3. eines jeden Jahres für das laufende Jahr zu entrichten. Nach Ablauf dieses Zeitraumes erfolgt eine Mahnung mit letzter Fristsetzung von zwei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Spielberechtigung für die laufende Saison. In diesem Falle ist dann der passive Beitrag zu zahlen und die Spielermarke zurückzugeben. In besonderen Härtefällen kann die Sonderbeitragszahlung in Absprache mit dem Abteilungsleiter und dem Vereinsvorstand abweichend vereinbart werden.

Azubis, Schüler, Studenten, Zivil- und Wehrpflichtige zwischen 19 und 26 Jahren müssen ihre Ausbildung jeweils bis 15. Januar der Geschäftsstelle nachweisen, wenn sie den ermäßigten Beitragssatz für Jugendliche beanspruchen wollen. Fehlt dieser Nachweis, wird der volle Beitrag berechnet.

Sonderbeitrag (Stand 1.1.2001):

 Tennis-Sonderbeitrag
 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
 (bei Mitgliedschaft der Eltern in der Tennisabt.)
25,- € jährl. 
 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 50,- € jährl. 
 Erwachsene in Ausbildung von 19 bis 26 Jahre
 (bei jährlichem Nachweis der Ausbildung)
50,- € jährl. 
 Erwachsene ab 19 Jahre 75,- € jährl. 
 Passive Mitglieder 15,- € jährl. 
 Gästekarten:
 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 2,- €/Std. 
 Erwachsene ab 19 Jahre 5,- €/Std. 

Übungsstunden:
Die Übungsstundensätze werden vom verantwortlichen Übungsleiter bekanntgegeben.

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