Volleyball: Ordnungen

Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V.

A B T E I L U N G S O R D N U N G

  1. Die Volleyballabteilung ist eine rechtlich unselbständige Abteilung des Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V. (TUS Rüppurr).

  2. Von der Volleyballabteilung werden für Ihre Mitglieder die Sparten
    • Wettkampfsport Halle,
    • Beachvolleyball und
    • Freizeitvolleyball
    angeboten. Die einzelnen Sparten können in Form von Unterabteilungen organisiert werden.

  3. Es gelten die Ordnungen des Deutschen Volleyballverbandes und des Nordbadischen Volleyballverbandes.

  4. Die Organisation der Abteilung wird in einem "Organisationsleitfaden" beschrieben.

  5. Die Spielerlaubnis beginnt nach Eintritt in den TUS Rüppurr und nach Entrichtung der jeweiligen Mitgliedsbeiträge. Die Volleyballabteilung kann zum Nachweis Mitgliedsausweise ausgeben.

  6. Ein- und Austritt sowie Ausschluss erfolgt in entsprechender Anwendung der hierfür vorgesehenen Regelungen der Vereinssatzung.

  7. Jährlich findet mindestens eine Abteilungsversammlung statt, deren Zeitpunkt rechtzeitig in den Vereinsmitteilungen oder per schriftlicher Einladung veröffentlicht wird. Hierzu wird vom Abteilungsleiter ein Vertreter des Vereinsvorstandes eingeladen. Über die Abteilungsversammlung ist ein Protokoll zu führen, eine Abschrift erhält der Vereinsvorstand.

  8. Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter werden von der Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf zwei Jahre gewählt. Die Wahl des Abteilungsleiters und seines Stellvertreters soll nicht im gleichen Jahr erfolgen.

  9. Der Abteilungsleiter ernennt in die erweiterte Abteilungsleitung weitere Personen als
    • Sportwart,
    • Jugendwart,
    • Schriftführer,
    • verschiedene Beisitzer gem. den Aufgabenbereichen des "Organisationsleitfadens"

  10. Die Zulassung von Übungsleitern wird durch die Abteilungsleitung im Einvernehmen mit dem Vereinsvorstand vorgenommen.

  11. Die Beachvolleyballanlage wird vom TUS Rüppurr betrieben. Der Volleyballabteilung obliegt die Sorge um den Spielbetrieb auf der Beachvolleyballanlage.

  12. Der Spielbetrieb auf der Beachvolleyballanlage wird nach einer von der Abteilungsversammlung beschlossenen Spiel- und Platzordnung durchgeführt.

  13. Die Volleyballabteilung kann im Einvernehmen mit dem Vereinsvorstand und dessen Zustimmung eine Beitragsordnung erstellen. Beiträge werden dann im Rahmen dieser Beitragsordnung erhoben. Im übrigen gilt die Satzung und die Ordnungen des TUS Rüppurr.

  14. Diese Ordnung bedarf der Genehmigung des Vereinsvorstandes.

    Änderungen dieser Ordnung sowie der Spiel- und Platzordnung sind von einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder in der Abteilungsversammlung zu beschließen und dem Vereinsvorstand zur Genehmigung vorzulegen. Änderungsanträge müssen spätestens zwei Wochen vor der Abteilungsversammlung dem Abteilungsleiter schriftlich vorliegen.

    Änderungen des Organisationsleitfadens werden, soweit es sich nicht um Änderungen der darin enthaltenen Bestimmungen handelt, von der erweiterten Abteilungsleitung vorgenommen. Änderungen der Bestimmungen des Organisationsleitfadens werden von der Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen.

Karlsruhe-Rüppurr, den 8. Oktober 1998

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Turn- und Sportverein 1874 Rüppurr e.V.

S P I E L - und P L A T Z O R D N U N G

für die Beachvolleyball-Anlage

  1. Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Volleyballabteilung des TUS Rüppurr, die ihrer Beitragspflicht gegenüber dem Verein nachgekommen sind. Alle Spielberechtigten haben gleiche Rechte und Pflichten, soweit dies im folgenden nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Die aktuelle gültige Mitgliederliste der Abteilung befindet sich im Schaukasten.

  2. Gäste sind mit Einschränkung zugelassen. Personen, die regelmäßig auf der Anlage spielen, sind verpflichtet, eine Gästekarte zu einem durch den Verein festgelegten Sonderbeitrag zu erwerben. Zusätzlich müssen sie sich an den Arbeitseinsätzen an der Beachanlage beteiligen. Inhaber der Gästekarte haben gleiches Spielrecht wie Mitglieder der Volleyballabteilung und dürfen die Duschen des Vereinsheim benutzen. Inhaber der Gästekarte haben kein Recht auf Benutzung des Materials (Bälle, usw.) der Volleyballabteilung des TUS Rüppurr.

  3. Werden nicht spielberechtigte Personen auf der Anlage angetroffen, können sie von jedem ordentlichen Mitglied des TUS Rüppurr des Feldes verwiesen werden.

  4. Der Trainingsbetrieb der einzelnen Mannschaften hat grundsätzlich Vorrang. Die Trainingszeiten der Mannschaften auf der Beachanlage sind dem Anschlag zu entnehmen.

  5. Der Turnierbetrieb hat generell Priorität.

  6. Die Pflege der Anlage wird durch die Spielberechtigten erfüllt. Der Einteilungsplan wird zum Saisonbeginn aufgestellt. Jeder Spielberechtigte ist verpflichtet, sich über die Einteilung zu informieren.

  7. Grundsätzlich gilt die Platzordnung des TUS Rüppurr. Alle Spieler werden gebeten, Spieler auf falsches Verhalten im Rahmen dieser Spielordnung hinzuweisen. Die Anschläge im Schaukasten sind zu beachten.

  8. Jeder Nutzer der Anlage ist grundsätzlich gehalten, das Gelände ordentlich zu verlassen. Unrat und Müll sind in dafür aufgestellte Behälter zu entsorgen. Rauchen ist auf der Anlage verboten.

  9. Tiere sind auf der Anlage nicht gestattet.

  10. Der Beachwart hat das Recht, einzelnen Personen, die sich gegen die Spielordnung verhalten, die Spielberechtigung zu entziehen, Platzverbot zu erteilen oder zu Arbeiten auf der Anlage zu verpflichten.

!!!!!!! Hinweise zum allgemeinen Spielbetrieb !!!!!!!

Da es auf der Anlage oft relativ voll ist, gibt es einige Grundregeln, die beachtet werden müssen, damit jeder zum Spielen kommt. Dazu gehört, dass stets nach einem Satz (Rallypointsystem bis 15) das Spielfeld zwei neuen Mannschaften zur Verfügung gestellt wird. Dabei gibt es keine festen Damen- bzw. Herrenfelder.

Um zu gewährleisten, dass die Spielfelder eine einigermaßen ebene Sandfläche aufweisen, muss regelmäßig geschippt werden. Dazu wird jeden Tag um ca. 20 Uhr der Spielbetrieb für 15 Minuten unterbrochen. Beim Sand Schaufeln ist darauf zu achten, dass der Sand von außerhalb ins Spielfeld transportiert wird, und dass der Hügel unter dem Netz abgetragen wird.

Karlsruhe-Rüppurr, den 5. Juli 2001

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