§ 1 Anwendungsbereich - Geltung

(1) Unsere Laufsportveranstaltungen werden nach internationalen Wettkampfregeln (IWR) und der ꞌDeutschen Leichtathletik-Ordnungꞌ (DLO) des ꞌDeutschen Leichtathletik-Verbandesꞌ (DLV) durchgeführt. Für die Teilnehmenden, auch die nicht Mitglied eines im DLV organisierten Vereins sind und keinen Startpass haben, werden die Veranstaltungen entsprechend der vorgenannten Regeln durchgeführt.

(2) Veranstalter der Laufsportveranstaltungen ist der Sportverein TUS 1874 Rüppurr e.V., Steinmannstr. 1, 76199 Karlsruhe (VReg.-Nr. VR 100359).

(3) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmenden. Nachträgliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Veranstalters oder der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers sind an den Veranstalter zu richten.

§ 2 Teilnahmebedingungen - Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten ist nicht gestattet.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmenden vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmenden nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 3 Anmeldung - Teilnehmerbeitrag - Zahlungsbedingungen - Rückerstattung

(1) Die Anmeldung erfolgt Online über unsere Internetseite. Nachmeldungen sind nur über schriftliche Nachmeldezettel am Veranstaltungstag möglich.

(2) Zahlungen werden nur per Paypal und SEPA-Lastschriften akzeptiert. Anmeldungen ohne gleichzeitige Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnahmebeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Nachmeldungen werden ausschließlich bar entgegengenommen.

(3) Der Veranstalter versendet nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des zur Abdeckung des Organisationsaufwandes erhobenen Teilnehmerbeitrages eine Bestätigungsmail. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmende jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant sind, gemacht hat, er einer Sperre durch den DLV unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmende nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(4) Die Teilnahme bzw. Startberechtigung ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar.

(5) Tritt ein gemeldeter Teilnehmender ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter oder wird disqualifiziert, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. Erstattung des Teilnahmebeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmenden; In diesem Falle findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen, bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmenden der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(6) Die Rückerstattung des Teilnahmebeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht. Ist der Ausfall vom Veranstalter nicht zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt, in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmenden entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz; dabei bleibt dem Teilnehmenden der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Aufwand geringer war.

(7) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit fest, der in der Ausschreibung der betroffenen Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

(8) Ein Disziplinwechsel (z.B.: Umbuchung auf längere oder kürzere Strecken) ist vorbehaltlich freier Kapazitäten für bereits angemeldete Teilnehmenden kostenpflichtig möglich. Dann ist jeweils der Differenzbetrag zu dem zum Zeitpunkt der Umbuchung geltenden, ggf. höheren Teilnahmebeitrag zu zahlen; bei Umbuchung in eine günstigere Kategorie verbleibt es bei dem dafür geltenden Teilnahmebeitrag.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden.

(2) Der Veranstalter haftet nicht für verursachte Sach- und Vermögenschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Teilnahmebedingungen Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gegenstände des Teilnehmenden. Dies gilt auch für Gegenstände die zur Gepäckaufbewahrung abgegeben wurden.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Für Teilnehmende mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird veranstalterseits keine Sonderbetreuung angeboten. Es obliegt den Teilnehmenden, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Der Veranstalter und das Sanitätspersonal sind berechtigt, teilnehmende bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen.

(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, vom Teilnehmenden selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache der Teilnehmenden, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten, einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung, sind ausgeschlossen.

§ 5 Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG) und zur Veröffentlichung von Starter- und Ergebnislisten.

(2) Die gemäß Absatz 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten, an die Firma race result AG (Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal) zum Zweck des Abgleichs der Registrierung (vgl. § 6 Abs. 1), der Zeitmessung und auch zur Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet
weitergegeben, sofern vom Veranstalter freigegeben. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesen Zwecken ein.

(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, und Filmaufnahmen der Teilnehmenden können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmende in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der vorgenannten, personenbezogenen Daten zu dem genannten Zweck ein.

(4) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gemäß vorstehender Absätze 3, 4 und 5 gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder E-Mail widersprechen.

§ 6 Zeitmessung

Bei den Laufsportveranstaltungen erfolgt die Zeitmessung ausschließlich mit einem vom Veranstalter gestellten Transponder, welcher an der Startnummer angebracht ist. Der Vertrieb erfolgt über die Firma race result AG (Joseph-von-Fraunhofer-Str. 11, 76327 Pfinztal). Die Teilnahme an diesem Lauf, ohne die auf den Teilnehmenden registrierte Startnummer ist grundsätzlich unzulässig.

§ 7 Widerrufsrecht

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen besteht gemäß § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 8 Disqualifikation und Ausschluss

Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise weitergegeben oder verändert, so kann der Teilnehmende von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation). Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts sowie § 3 Absatz 5 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

Stand : Mai 2024